Umzug ins Pflegeheim – was nun zu tun ist!

Wenn die Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden und das Zuhause nicht mehr zu den Bedürfnissen passt, bleibt oft noch eine Möglichkeit – der Umzug ins Pflegeheim. Dieser ist nicht immer leicht zu bewältigen. Besonders belastend wird es, wenn man alles von der Ferne aus oder unter Zeitdruck regeln muss.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nichtweit. Kontaktieren Sie uns!

 

Der aktuelle demographische Wandel zeigt sich besonders in der Altenpflege. Allein im November 2019 lebten über 810.000 Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen. Diese bieten nicht nur eine professionellere Versorgung als die häusliche Pflege, sondern entlasten auch die Familie. Vom Umgang mit der bisher bewohnten Immobilie bis zur Suche nach dem passenden Pflegeheim muss viel bedacht werden.

Was passiert mit dem Haus?

Soll das Haus im Familienbesitz bleiben, muss eventuell aufwendig saniert werden. Das kann je nach Umfang der Maßnahmen teuer werden. Die Angehörigen sollten zudem die Umzugs- und Pflegeheimplatzkosten nicht vergessen. Nicht immer reicht die Rente des Pflegebedürftigen aus, um die Unkosten zu stemmen. Sind diese zu hoch und die Kostenübernahme der Pflegekasse zu gering, kann es besser sein die Immobilie zu verkaufen. Das Geld kann dann für den Pflegeheimplatz genutzt werden. Die Frage, was im individuellen Fall die bestmögliche Entscheidung ist, kann ein kompetenter Makler beantworten. Um die Familie zu entlasten kann der gesamte Verkaufsprozess samt Unterlagenbeschaffung vom Profi übernommen werden.

Das Pflegeheim – Suche, Kosten, Unterlagen

Die Kosten für Pflegeheime fallen je nach Pflegegrad, Bundesland und Ausstattung unterschiedlich hoch aus. Achten Sie auf die strukturellen Einrichtungsinformationen und die von dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) geprüften Ergebnisindikatoren. Für den Umzug selbst werden Unterlagen wie etwa ärztlichen Dokumente benötigt, die je nach Gesundheitszustand des Pflegedürftigen unterschiedlich umfangreich sind. Zudem müssen Verträge gekündigt, Adressen geändert und bestehende Versicherungen überprüft werden.

Die Haushaltsauflösung

Wird die Immobilie verkauft oder der Mietvertrag gekündigt, muss der Haushalt aufgelöst werden. Auch das ist in der Regel ohne Hilfe sehr zeitintensiv. Angehörige können dafür ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen. Der Makler kann bei der Suche unterstützend zur Seite stehen.

 

Wollen Sie wissen was mit der Immobilie Ihres pflegebedürftigen Angehörigen geschehen soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/checkliste-umzug-pflegeheim/

https://flixumzuege24.de/umzug-pflegeheim-kostenerstattung/

https://www.bagfw.de/themen/qualitaetsindikatoren-in-der-stationaeren-pflege

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © IgorVetushko/Depositphotos.com

Weniger Besichtigungen dank 360-Grad-Rundgängen

Serie Immobilienvermarktung: 4 Erst klingelte das Telefon ständig, jetzt steht jeden Tag mindestens ein Besichtigungstermin an. Sogar am Wochenende! Richtig anstrengend sind die Termine, bei denen Massen von Interessenten vor der Tür stehen. Sowohl für […]

Weiterlesen

Wie die Vorbereitung des Hausverkaufs optimal läuft

Im Schuppen hinterm Haus sammeln sich die alten Sachen, die man „für den Fall“ nochmal aufgehoben hat. Die Einbauküche nutzt nach so vielen Jahren auch keiner mehr gern und in Ihrem neuen Zuhause möchten Sie […]

Weiterlesen

Erbschaftsteuer – was man wissen muss

Wer das Erbe eines verstorbenen Angehörigen annimmt, muss auf den Nachlass eine Erbschaftssteuer zahlen. Bei Immobilien fällt die oft höher aus. Doch wie berechnet sich die Erbschaftssteuer und was sollte man darüber wissen? Ist der Bescheid für die Zahlung der Erbschaftsteuer beim Erben eingetroffen, fordert das Finanzamt die sofortige Begleichung der Steuerschuld. Das ist bei…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital