Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Zu entscheiden, was man mit einer Erbimmobilie machen möchte, ist – vor allem wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist – nicht leicht. Viele Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Doch ohne gemeinsame Einigung kann sich die gebildete Erbengemeinschaft nicht auflösen.

Der Cousin zweiten Grades möchte verkaufen, eine der zwei Tanten möchte selbst in der Immobilie wohnen und der eigene Bruder will gewinnbringend vermieten. Unterschiedliche Vorstellungen führen häufig zu Streit, der im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen wird. Doch genau das sollte bei der Auseinandersetzung vermieden werden, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst werden muss.

Doch was ist für eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung notwendig? Welche der vielen Möglichkeiten kommt für die Immobilie und für den Umgang mit dem Erbanteilen im individuellen Fall am ehesten in Betracht?

Bevor diese Fragen innerhalb der Erbengemeinschaft diskutiert werden können, müssen alle Erben zusammenkommen. Es empfiehlt sich auch nach unbekannten Erben zu suchen. Die können Jahre später, nachdem die Erbengemeinschaft eine Entscheidung getroffen hat, mit Erfolg gegen die anderen Erben klagen. Sofern die bis dato unbekannten Erben nicht mit in die Auseinandersetzung einbezogen worden sind.

Was Sie bei der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft noch wissen sollten und wie eine gute Lösung für alle gefunden wird, erfahren Sie im Video.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Schnitzeljagd: Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?

Energieausweis, Grundbuchauszüge, Baupläne – wer seine Immobilie verkaufen will, sucht sich meist den Wolf nach den nötigen Unterlagen. Fehlt etwas oder sind Dokumente abgelaufen, bleibt einem der Gang zu Ämtern und Behörden nicht erspart. Damit […]

Weiterlesen

Jetzt beeilen mit der Grundsteuererklärung!

Die Grundsteuerreform bedeutet für Eigentümer von Immobilien zusätzlichen Aufwand. Bis zum 31. Januar 2023 muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden, damit circa 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden können. Wer die Frist versäumt, muss mit einem hohen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Doch noch immer fehlen Millionen von Grundsteuererklärungen. Warum und wo liegen die…

Weiterlesen

Die Teilungsversteigerung – Nicht nur in der Scheidung ungünstig

Paare, die sich in der Scheidung befinden, müssen in der Regel auch klären, wie sie den gemeinsamen Besitz teilen. Im Gegensatz zu Vermögen lassen sich Immobilien häufig schwerer aufteilen. Finden Paare keine gemeinsame Lösung, kann […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital