Eigentumswohnung sanieren – wofür bin ich zuständig?

Obwohl man Eigentümer einer Wohnung ist, sind die Möglichkeiten einer Sanierung begrenzt. Denn einige Teile einer Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob saniert wird. Doch wofür ist der Wohnungseigentümer und wofür die Eigentümergemeinschaft zuständig?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Was man in seiner Wohnung ohne Zustimmung der Miteigentümer umbauen darf und was nicht, bestimmen Regeln. Unterschieden wird hier zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum gehört dem Eigentümer, das Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.

Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?

Als Sondereigentum in einer Wohnung zählen beispielsweise nicht-tragende Wände, Bodenbeläge, die Innenseite der Wohnungseingangstür, Sanitär- und Elektroinstallationen sowie zur Wohnung gehörende Lagerräume, zum Beispiel ein Kellerraum.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise Außenwände, Dach, Fassade, tragende Innenwände und Geschossdecken, die Heizungsanlage, Treppenhaus und Fenster.

Was darf ich ohne Zustimmung verändern?

Die Teile einer Wohnung, die zum Sondereigentum gehören, dürfen in vielen Fällen vom Eigentümer auch verändert werden. Allerdings gilt dies nur, solang durch diese Veränderungen die Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht eingeschränkt werden. Für Rohrleitungen und Elektroinstallationen ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Auch Küche und Bad dürfen vom Eigentümer nach seinen Vorstellungen gestaltet werden.

Für manche Maßnahmen ist hingegen eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, zum Beispiel eine Grundrissveränderung, oder wenn die Eingangstür der Wohnung ausgetauscht werden soll, da sie mit der Außenseite zum Gemeinschaftseigentum gehört. Das Gleiche gilt für Fenster und Balkon. Hier muss nicht nur auf das einheitliche Bild der gesamten Wohnanlage Rücksicht genommen, sondern auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Wie beeinflusst die Sanierung den Immobilienwert?

Ein frisch saniertes Bad oder eine neue Küche können den Wert einer Wohnung vor dem Verkauf steigern. Allerdings besteht immer die Gefahr, dass das den Geschmack der Kaufinteressenten nicht trifft. Modernisierungen, welche die Ausstattung von beispielsweise „Standard“ auf „Gehoben“ erhöhen, schlagen sich in der Regel auch in einem höheren Verkaufswert nieder. Ein genaues Urteil hierüber ist jedoch meist vom Einzelfall abhängig.

Immobilienexperten empfehlen deshalb, sich professionell beraten zu lassen. Denn es müssen im Vorhinein nicht nur die anfallenden Kosten genau kalkuliert werden, sondern wer sanieren möchte, muss auch wissen, um wie viel sie den Wert steigert. Sonst wird es ein Verlustgeschäft. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, ob und wenn ja, welche Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen.

Sie möchten wissen, ob sich eine Sanierung vor dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article13383766/Eigentuemer-stehen-fuer-Hausrenovierungen-grade.html

https://www.gevestor.de/finanzwissen/immobilien/bauen-renovieren/wertsteigerung-und-lebensqualitaet-7-renovierungstipps-fuer-eigentumswohnungen-892628.html

http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/veraenderung.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © jacek_kadaj/Depositphotos.com

Besichtigungsmanagement dem Profi überlassen!

„Bei der aktuellen Marktlage verkauft sich mein Häuschen doch in kurzer Zeit fast wie von selbst“, dachte Josef M. Nachdem er seine Immobilie in einem Online-Portal inseriert hatte, kamen innerhalb kürzester Zeit Anfragen von Interessenten […]

Weiterlesen

Checkliste für den Immobilienverkauf in der Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur emotional eine Herausforderung. Vieles muss in dieser Situation geregelt werden, zum Beispiel was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Wie kann eine Immobilie geteilt werden? Mit welchen Problemen muss gerechnet […]

Weiterlesen

Warum eine exakte Wertermittlung für die Erbengemeinschaft so wichtig ist

Die Schwierigkeit, eine Immobilie unter mehreren Erben aufzuteilen, erweist sich immer wieder als Auslöser für erbitterten Familienstreit, der auch des Öfteren vor Gericht ausgetragen wird. Eine gütliche Einigung zwischen den verschiedenen Parteien einer Erbengemeinschaft scheitert […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital