Benötigt man wirklich einen Erbschein?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese nun verkaufen. Leider liegt aber kein notariell beglaubigtes Testament vor. In diesem Fall benötigen Sie zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein.

Liegt im Falle einer Erbschaft kein Testament vor, müssen Erben ihr Erbrecht oft anders nachweisen. Das geht unter anderem über einen Erbschein. Ein Erbschein beurkundet genau, wer der Erbe und wie groß sein Erbteil ist. Ausgestellt wird er von einem Nachlassgericht, allerdings nicht automatisch, sondern nur, wenn man ihn beantragt. Bevor Sie einen Erbschein beantragen, sollten Sie sich allerdings zu hundert Prozent sicher sein, dass Sie das Erbe auch wirklich annehmen wollen. Denn später können Sie es nicht mehr ausschlagen.

Erbschein zwingend notwendig, um Erbe anzutreten

Gehen wir nun einmal davon aus, dass Sie eine Immobilie geerbt haben, aber kein notariell beglaubigtes Testament und auch kein entsprechender Erbvertrag vorliegt. Damit Sie das Erbe antreten können, ist der Erbschein dann zwingend notwendig. Sollten Sie als Alleinerbe auftreten, bekommen Sie einen Alleinerbschein. Im Falle mehreren Erben wird meist ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Teilerbschein zu beantragen, der sich nur auf den jeweils individuellen Erbteil bezieht.

Möchten Sie die Immobilie dann verkaufen, ist zunächst eine Grundbuchänderung erforderlich. Erst durch den Eintrag als neuer Eigentümer in das Grundbuch werden Sie nämlich juristisch überhaupt zum Eigentümer. Sie müssen also beim Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Die Grundbuchordnung schreibt dafür die Vorlage eines Erbscheins vor. Nur im Falle eines notariell beglaubigten Testaments oder Erbvertrags kann auf den Erbschein verzichtet werden. Gelegentlich verlangt das Grundbuchamt aber trotzdem das Dokument – zum Beispiel, wenn Formulierungen in Testament oder Erbvertrag unklar oder nicht eindeutig sind.

Die gesetzliche Erbfolge greift

Hat ein Erblasser kein Testament aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag geschlossen, so greift die gesetzliche Erbfolge. Dort erben die Verwandten gemäß ihrem Verwandtschaftsgrad. An der ersten Stelle stehen dabei Kinder und Enkel, gefolgt von Eltern und Geschwistern. Den dritten Verwandtschaftsgrad nehmen Großeltern, Onkel und Tanten ein.

Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht beantragen. Üblicherweise ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen der richtige Ansprechpartner. Der Antrag kann entweder direkt beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar aufgenommen werden, der den Antrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschein

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/174417/umfrage/art-der-erbschaft/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © belchonock/Depositphotos.com

Diese Neuerungen bringt das Klimapaket für Hauseigentümer

Das Klimapaket ist im November durch Bundestag und Bundesrat gegangen und wird in seinen wesentlichen Punkten bald umgesetzt werden. Das Ziel des Klimapakets besteht darin, den CO2-Ausstoß einzugrenzen. Auf diese Weise soll das Klima zukünftig […]

Weiterlesen

Tragende Wände entfernen – lohnt sich das für Immobilienbesitzer?

Jede Immobilie hat einen individuellen Grundriss. Der ist nicht für jeden optimal. Egal, ob es sich um den Wunsch nach einer offenen Küche oder um die Vergrößerung eines Zimmers handelt, nicht immer ist das Entfernen […]

Weiterlesen

Mit Wohnungstausch Stress vermeiden

Ein passendes Haus zum Kauf zu finden, ist durch die derzeitige angespannte Lage am Immobilienmarkt nicht einfach. Für ältere Menschen, die eine altersgerechte Wohnung suchen, ist es ebenso schwer wie für die junge Familie, die […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Travis Treehouse

Geschäftsführer

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Reala Estata

Immobilienmaklerin

030 123 456 info@wordliner.com

Gabi Guthaus

Assistent der Geschäftsleitung

030 123 456 0153 1234 5678 info@wordliner.com

Carlos Estatos

Immobilienmakler

030 12456 0154 123456 456 info@wordliner.com

Imola Maklari

Immobilenmaklerin

030 / 123 456 784 0174 / 123 456 784 imola@immo.digital

Heiko Holz

Immobilenmakler

0174 / 123 456 784 heiko@immo.digital